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BVV Consulting - Deutlmooser-Straße 7 - 85465 Langenpreising

Geschäftsführer: Andreas Bergmeier | Bastian Velonavy

mail: a.bergmeier@bvv-consulting.com - b.velonavy@bvv-consulting.com

Wir melden uns bei Ihnen sobald es uns möglich ist! Denken Sie daran warten hilft die Geduld zu üben und die schönste Freude ist ja bekanntlich die Vorfreude.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch telefonisch unter 08161 - 2010919.

Mit der Nutzung der Services akzeptieren Sie auch die Allgemeinen
Geschäftsbedingungn der BVV Consulting Gbr. Sollten Sie die AGB
der BVV Consulting GbR nicht akzeptieren ist die Nutzung untersagt!

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BVV Consulting GbR

1. Geltung der Bedingungen

Alle Angebote, Auftragsbestätigungen, Leistungen, Lieferungen,Vereinbarungen und Vertragsabschlüsse erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners derBVV Consulting GbR wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Dazu berechtige Vertreter der BVV Consulting GbR sind zu schriftlichen Zusagen befugt. Mündliche Absprachen bedürfen zur Gültigkeit daher der schriftlichen Bestätigung.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Abschlüsse kommen erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder Unterzeichnung eines Vertragswerkes durch die BVV Consulting GbR zustande. Für die Annahme des Angebotes des Auftraggebers behält sich die BVV Consulting GbR eine Frist von 14 Tagen ab Zugang vor.
Bitte beachten Sie, dass nur Messestandanfragen ab 1.200 € bearbeitet werden  können und das Mindestbudget ohne Ausstattung für Ständen unter 30m² bei mindestens 68€/m² liegen muss, da wir Ihnen keine Billigware sondern ordentliche Qualität vermitteln möchten.

3. Leistungsumfang

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen des vereinbarten Inhalts des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt die BVV Consulting GbR dem Auftraggeber unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht dem Auftraggeber entsprechend dieser Abweichungen kein Kündigungsrecht zu.

4. Leistung und Honorar

Wenn nicht anders vereinbart, entsteht der Entgeltanspruch der BVV Consulting GbR für jede einzelne Leistung, sobald sie erbracht wurde. Kommt der Auftraggeber mit einer Teilzahlung in Verzug, sind wir berechtigt, die weiteren Leistungen zu verweigern. Rechungen der BVV Consulting GbR sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 5 Prozentpunkten über dem gesetzlichen Basiszinssatz als vereinbart. Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

5. Schutzrechte

Alle Ideen, Entwürfe, Planungen, Zeichnungen, Fertigungspläne und Montageanweisungen bleiben mit allen Rechten unser Eigentum. Die Übertragung von Eigentums- und Nutzungsrechten sowie die Berechtigung zur Wiederverwendung, Nachbildung oder Vervielfältigung bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung. Änderungen dürfen nur durch von der BVV Consulting GbR beauftragten Personen vorgenommen werden.

Im speziellen gilt für alle Ausschreibungen: Die vollständigen Kontaktdaten die bei der erfolgreichen Teilnahme an einer Ausschreibung übermittelt werden dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Sie berechtigen den Nutzer lediglich zu einem Angebot durch das eigene Unternehmen. Bei Zuwiderhandlung wird eine Strafgebühr je nach schwere zwischen 1.000 € und 300.000 € fällig.

6. Subunternehmen

Die BVV Consulting GbR ist berechtigt, zum Zwecke der Erfüllung sämtlicher Liefer- und Leistungsverpflichtungen, sich nach ihrem Ermessen Dritter ihrer Wahl zu bedienen.

7. Gewährleistung und Schadensersatz

Reklamationen sind vom Auftraggeber innerhalb von drei Werktagen, nach Leistung der BVV Consulting GbR oder einem von Ihr beauftragten Lieferanten, schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und fristgerechter Reklamation steht dem Kunden zunächst das Recht auf Nachbesserung und unter den gesetzlichen Voraussetzungen im folgenden Schadensersatz zu. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass ein Schadensersatzanspruch an die BVV Consulting GbR, gleich aus welchem Rechtsgrunde, der Höhe nach auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist. Schadensanspruch des Kunden sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der BVV Consulting GbR beruhen.

8.Haftung

Die BVV Consulting GbR verpflichtet sich nach der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns zu gewissenhaften Vorbereitung und Überwachung der Leistungsträger. Die Ansprüche des Auftraggebers wegen etwaiger Mängel sind beschränkt auf das Recht auf Nacherfüllung. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels auf Kosten des Auftraggebers.

Die BVV Consulting GbR weißt ausdrücklich darauf hin, dass das die Services im Allgemeinen und die Konfiguratormodelle im Speziellen reine Akquisetools sind und nicht als Design-, Planungs- und Realisierungspläne dienen.

9. Haftung des Nutzers

Der Nutzer hat mit Beginn der Nutzung sorgfältig auf die sinngemäße und den Vereinbarungen entsprechende Verwendung von Services der BVV Consulting GbR zu achten. Sollte er diese Sorgfaltspflicht grob verletzen werden Strafzahlungen in Höhe des entstandenen Schadens fällig. Bei Scheinanfragen oder Anfragen nicht das ernsthafte Ziel verfolgen einen Messestand von den Partner der BVV Consulting GbR zu beziehen wird eine Strafgebühr entsprechend des betriebenen Aufwandes bis zu 500€ fällig.

10. Urheberrecht und sonstige Schutzrechte
Die Entwurfsunterlagen, die Planungs-, Zeichnungs-, Fertigungs- und Montageunterlagen sowie das Design und die Konzeptbeschreibung sind  bleiben unser geistiges Eigentum. Der Kunde ist nicht berechtigt ohne unsere Zustimmung die sich daraus ergebenden Unterlagen zu vervielfältigen, selbst zu verwerten oder an Dritte weiterzugeben. Er ist auch nicht berechtigt, daraus Nachbauten zu erstellen, es sei denn, es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart.


Auch nach Zahlung des vereinbarten Entgelts verbleiben uns die Urheberrechte an den Visualisierungen und an anderen von uns hergestellten Werken bestehen.


Wir sind berechtigt, unseren Firmennamen in angemessener Größe an den von uns oder nach den Plänen des Kunden hergestellten Gegenständen, insbesondere Messeständen anzubringen. Wir sind zudem berechtigt, kostenlos und ohne gesonderte Zustimmung des Kunden Bildmaterial der gelieferten Leistungen zu veröffentlichen bzw. für Werbezwecke zu nutzen.

11. Datenverarbeitung und Datenspeicherung

Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit dieser, erhaltenen Daten über den Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, gemäß dem Datenschutzgesetz zu verarbeiten.

Zu Abrechnungszwecken werden, im Speziellen bei unseren Konfiguratormodellen, alle Kundenanfragen der Nutzer in Kopie an uns übermittelt.

12. Nebenabreden

Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen sind daher nicht wirksam bzw. bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch die BVV Consulting GbR.

13. Strenge Vertraulichkeit

Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr ergebenden Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Der

Kunde wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB findet keine Anwendung.

15. Anzuwendendes Recht

Für alle Rechtsbeziehungen und Geschäftsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

16. Gerichtsstand

Vereinbarter Gerichtsstand für alle sich zwischen der BVV Consulting GbR und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist München.

[ AGB Stand Januar 2009 ]

BVV Consulting - Deutlmooser-Straße 7 - 85465 Langenpreising

Geschäftsführer: Andreas Bergmeier | Bastian Velonavy

mail: a.bergmeier@bvv-consulting.com - b.velonavy@bvv-consulting.com

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